Saatgutbeizung

Um das Maiskorn vor boden- und samenbürtigen Erregern, Schäden durch Frittfliege und Drahtwurm sowie Fraßschäden durch Vögel und Schwarzwild zu schützen, sollte eine entsprechende Saatgutbeizung vorgenommen werden. Hierzu kann auf chemische und nichtchemische Beizung zurückgegriffen werden.

Durch den Verlust von Beizmitteln ist es ab dem Jahr 2020 zu erhöhten Schäden in der landwirtschaftlichen Praxis gekommen. Nähere Informationen sowie die Erfassung der Befalls- und Nachsaatfläche finden Sie in dem Artikel "Schäden in jungen Maisbeständen 2020".

 

Chemische Beizung  

Die chemische Beizung von Saatgut ist eine Pflanzenschutzmaßnahme mit zugelassenen Produkten, die eine fungizide und/oder insektizide und/oder fraßhemmende Wirkung haben. Sie schützen das Saatkorn in der Jugendentwicklung vor Krankheiten und Schädlingen. Die Produkte werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassenen. Das Saatgut wird in der Regel mit einem Fungizid behandelt. Als weitere Standardmaßnahme hat sich in ungünstigen Anbaulagen bzw. zur Abwehr von Fritfliegen- und Drahtwurmbefall die Inkrustierung mit Insektiziden oder Vogelabwehrstoffen in Form von Spezialbeizungen bewährt.

Im Folgenden finden Sie auch Hinweise zum „Umgang mit chemisch gebeiztem Saatgut“.

Nichtchemische Beizung  

Durch das Zulassungsende einiger chemischer Beizmittel sowie den Vorgaben im ökologischen Landbau, rückt die nichtchemische Beize immer weiter in den Fokus. Hier stehen inzwischen einige Alternativen zur chemischen Beizung zur Verfügung oder werden derzeit erforscht.

Bei der elektronischen Saatgutbehandlung wirken Elektronen auf das Saatkorn ein und zerstören anhaftende Krankheitserreger, ohne die Keimfähigkeit des Saatkorns negativ zu beeinflussen. Anschließend kann das Maiskorn mit natürlich schützenden Mikroorganismen neu besiedelt werden.

Durch das Auftragen verschiedener Biostimulanzien aus Braunalgenextraktstoffen, Aminosäuren, Nährstoffen, Mykotrichodermapilzen, Bakterien oder biomimetischer Humussubstanzen sollen die Keimlinge zum Wachstum angeregt und vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden.

Derzeit werden die beschriebenen Verfahren der nichtchemischen Beizung intensiv erforscht. Vergangene Versuche haben jedoch gezeigt, dass die Wirksamkeit der bereits eingesetzten Methoden stark von Umwelt- und Anwendungsbedingungen abhängig ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel "Neue Behandlungsverfahren für Maissaatgut".

Umgang mit chemisch gebeiztem Saatgut  

Das DMK hat in Zusammenarbeit mit dem BDP, dem GFS, dem IVA und der UFOP einen "Leitfaden für die Praxis zum Umgang mit chemisch behandeltem Z-Saatgut" erarbeitet. Sie können den Leitfaden hier als Scroll-Version einsehen oder die Druckversion als pdf-Datei downloaden. 

Nach den in Baden-Württemberg aufgetretenen Bienenvergiftungen im Frühjahr 2008 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz per Eilverordnung das Ruhen der Zulassung für insektizide Beizen im Mais angeordnet. Am 13.02.2009 ist die von der Bundesregierung erlassene "Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut"  -(BAnz. 2009 Nr. 23 S. 519)- rechtskräftig geworden. Eine Änderung erfolgte am 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1953). Diese Verordnung regelt, welche insektiziden Wirkstoffe zur Beizung von Mais erlaubt sind und welche nicht. Darüber hinaus regelt sie sämtliche Auflagen bezüglich der Anwendung der Wirkstoffe am Saatkorn (Beizvorgang) und der Aussaat.  
Zur Aussaat von mit Methiocarb gebeiztem Saatgut hat das Julius Kühn-Institut (JKI) eine Liste der Maissägeräte veröffentlicht, welche die Anforderungen zur Abdriftminderung erfüllen. Diese Liste wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.  Liste der abdriftmindernden Maissägeräte des Julius Kühn-Institutes.