Pflanzenschutz

Neue Abstandsregelungen im Pflanzenschutz

29.04.2004

Die Landwirte müssen sich auf neue Anwendungsbe-stimmungen zum Herbizideinsatz einstellen. Darauf verweist Dr. Georg Meinert, Direktor der Landesanstalt für Pflanzenschutz des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Pflanzenschutz im Deutschen Maiskomitee e.V. (DMK) in einer Veröffentlichung des DMK. Ab 30. Juli 2004 gilt die neue EU-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Sie umfasst neue Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Pflanzenschutzmitteln, die sich direkt und ganz konkret auf die landwirtschaftliche Praxis auswirken. Durch die neue Richtlinie änderten sich aber weder die Eigenschaften von Produkten, noch deren Sicherheit, Inhalt oder Qualität, erklärte Meinert. Künftig werde die Einstufung von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Langzeitwirkungen und Inhalationstoxizität verändert. Mittel, die bislang als weniger giftig galten, könnten aufgrund dieser Neuerungen als gesundheitsschädlich, giftig oder gar sehr giftig eingestuft werden. Spektakulär falle nach Angaben von Meinert die Kennzeichnung für die „Umweltgefährlichkeit (N)“ von Pflanzenschutzmitteln aus: ein toter Baum und ein toter Fisch werden vermutlich auf rund 75 % aller Verpackungen aufgedruckt werden müssen. Mit der neuen Regelung wird die Gebrauchsanleitung für die Landwirte noch wichtiger. Landwirte müssen zwischen den Anwendungsbestimmungen und den Anwendungshinweisen unterscheiden. Ein Verstoß gegen die Anwendungsbestimmungen, zu denen die Abstandsregelungen zu Gewässern und terrestrischen Biozönosen gehören, wird mit Bußgeldern geahndet. Doch gerade die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen bereite in der Praxis große Schwierigkeiten, meinte Meinert. Allein bei den Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern bestünden drei nebeneinander gültige Systeme. Es sei sogar möglich, dass für ein Mittel unterschiedliche Abstandsregelungen je nach Kultur oder zeitlicher Zulassung existierten. Durch den Einsatz verlustmindernder Technik könnten die Abstandsvorschriften entschärft werden, erläuterte Meinert. Dazu müssten die Landwirte insbesondere neuere Feldspritzen mit entsprechenden Injektordüsen umrüsten, die die Abdrift um bis zu 90 Prozent vermindern könnten. In diesem Fall müssen aber auch der vorgeschriebene Druck und die zulässige Fahrgeschwindigkeit eingehalten werden. Die neue EU-Richtlinie fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Mehr als 80 Prozent der Pflanzenschutzmittel sollen nach neueren Untersuchungen über Abflüsse oder die Kanalisation in die Gewässer gelangen. Daher müssen Pflanzen-schutzgeräte auf dem Feld gereinigt werden. Den Landwirten drohen Bußgelder, sofern sie ihre Feldspritzen auf dem Hof reinigen und das Waschwasser über die Kanalisation in die Gewässer gelangen lassen.