Gentechnik

Koexistenz von GVO- und konventionellem Mais ist möglich

27.01.2005

Eine Koexistenz zwischen konventionellem Mais und gentechnisch verändertem Mais ist möglich. Das zeigen nach Angaben von Professor Wilhelm Eberhard Weber von der Martin-Luther-Universität Halle die Ergebnisse des Erprobungsanbaus 2004. Unter Umständen müssten jedoch bestimmte Vorkehrungen zur Vermeidung unerwünschter GVO-Einträge in direkt angrenzende Nachbarbestände getroffen werden, berichtet Prof. Weber in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „mais“ des Deutschen Maiskomitees e.V. (DMK). Im Erprobungsanbau 2004 wurden gentechnisch veränderte (gv) und konventionelle Maissorten unter Praxisbedingungen in sieben Bundesländern an 28 Standorten angebaut. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, ob und in welchem Maße der Anbau von gv-Mais auf Flächen von 0,3 bis 23,0 Hektar zu Einträgen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Erntepartien nachbarschaftlicher Flächen mit konventionellem Mais führt. Die höchsten GVO-Einträge (im Mittel 1,1 %) wurden bei Silomais in unmittelbar angrenzenden Streifen bis zu einem Abstand von 10 Metern gefunden. Mit zunehmender Entfernung nahmen die Einträge sehr schnell ab. Die vorliegenden Ergebnisse zeigten, dass der derzeit geltende Schwellenwert von 0,9 % für zufällige Einträge gentechnisch veränderten Materials ab einem Abstand von 20 m nicht überschritten werde, erklärte Weber. Für die Silomaiserzeugung ließe sich daraus ableiten, dass sich durch die separate Beerntung eines Trennstreifens von 20 Metern in dem unmittelbar angrenzenden Maisbestand der gv-Anteil in der übrigen Erntepartie des benachbarten konventionellen Maisbestandes unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes halten lasse. Sofern das benachbarte konventionelle Maisfeld eine Feldtiefe von mindestens 90 Metern habe, bleibt der Schwellenwert unter 0,9 % in der gesamten Erntepartie einschließlich des 10 m breiten Randstreifens. Der Erprobungsanbau bei Mais im Jahr 2004 hatte die Zielstellungen, Erkenntnisse zur Koexistenz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Agrarstrukturen zu sammeln, praxisrelevante Maßnahmen zur Minimierung der Auskreuzung auf ihre Effizienz zu überprüfen und Anbauempfehlungen abzuleiten, die bei der Erarbeitung gesetzlicher Vorgaben zur Koexistenz Berücksichtigung finden sollen. Dieser letzte Punkt sei vor allem im Hinblick auf die eigenständige Entscheidung eines jeden Landwirts bezüglich seiner Strategie der Betriebsführung und der Produktionsweise wichtig. Gemäß Prof. Weber sei es die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, diese Entscheidungsfreiheit auch in der Zukunft zu gewährleisten. Der Erprobungsanbau als Bestandteil der Biotechnologie-Initiative des Landes Sachsen-Anhalt wurde durch InnoPlanta e.V. initiiert und durch die Landwirtschaftsministerien von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.