Aussaat/Anbau/Ernte

Einsatz von öko-erzeugtem Maissaatgut im Ökolandbau zwingend vorgeschrieben

11.01.2005

Den übergeordneten Rechtsrahmen für den Ökologischen Landbau in Europa stellt die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-Verordnung inklusive der dazugehörigen Nachfolgeverordnungen dar, die für alle Betriebe des Ökologischen Landbaus in Europa unabhängig vom Anbauverband gültig sind. Die bis Ende 2003 praktizierte weitreichende Ausnahme- und Übergangsregelung für die Verwendung von Saatgut aus nicht anerkannt ökologischer Erzeugung wurde mit der Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1452/2003 eingestellt. In Deutschland ist also für die meisten landwirtschaftlichen Kulturarten, darunter auch Mais, die Verwendung von ausschließlich ökoerzeugtem Saatgut zwingend vorgeschrieben. Einzeln beantragte Ausnahmegenehmigungen ermöglichen allerdings die Ausnahme von der Regel, falls die gewünschte Sorte oder keine andere vergleichbare Sorte als Ökoware am Markt vorliegt. Ein diesbezüglicher Antrag muss grundsätzlich von der zuständigen Kontrollstelle geprüft und genehmigt werden. Über Verfügbarkeit und Nicht-Verfügbarkeit gibt die Datenbank „OrganicXSeeds.de“ Auskunft, die zu diesem Zweck vom Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FIBL) im Auftrag der Bundesländer weiterentwickelt wurde. Der Einsatz von Ökosaatgut ist auch auf den anerkannten Ökoflächen vorgeschrieben, deren Erntegut konventionell vermarktet wird bzw. nicht vermarktet wird (Flächenstilllegung). Für Umstellungsflächen schreibt die Öko-Verordnung dagegen die Verwendung von Ökosaatgut bislang nicht vor. Grundsätzlich empfiehlt sich eine möglichst zeitige Saatgutbestellung. Der Einsatz gebeizten konventionellen Saatgutes hat in der Regel die Aberkennung des Maisschlages und die Verpflichtung, mit dem Schlag erneut in die Umstellung zu gehen, zur Folge.