Pflanzenschutz

DMK-Jahrestagung: Fungizide Beizung bei Mais sichert Feldaufgang

28.11.2018

Der Verzicht auf Beizung bzw. Schutz des Saatgutes beim Mais ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Zu diesem Fazit gelangten die Referenten Benno Voit von der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising und Dr. Jürgen Rath vom Deutschen Maiskomitee e. V. (DMK) im Rahmen der Sitzung des Ausschusses Züchtung, Sorten- und Saatgutwesen bei der Jahrestagung des DMK am 20. November in Mannheim. Sie stellten langjährige Untersuchungsergebnisse zum Einfluss der fungiziden Beizung auf die Keimfähigkeit und Triebkraft an mehr als 2.000 untersuchten gebeizten und ungebeizten Saatgutproben der Jahre 2003 bis 2018 vor.

Die Saatgutbeizung galt lange Zeit als punktgenaue Pflanzenschutzmittelanwendung. Erst die Diskussion zum Einsatz von Neonicotinoiden änderte die Sachlage dramatisch. Obwohl die Zulassung dieser Produkte in der EU und in Deutschland für die Anwendung im Freiland mittlerweile widerrufen wurde, wird die Behandlung von Saatgut mit chemischen Wirkstoffen kritisch gesehen. Das Pflanzenschutzgesetz schreibt jedoch vor, dass Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen sind. Das Ziel ist die Herstellung von gesunden Lebens- und Futtermitteln.

Hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Keimfähigkeit zeigen sich in den von 2003 bis 2018 durchgeführten Untersuchungen im Mittel zwischen den (mit den Wirkstoffen Thiram und Methiocarb) gebeizten und ungebeizten Keimergebnissen keine Unterschiede. In der ungebeizten Variante ist jedoch die Spannweite der nicht keimfähigen Samen bereits deutlich größer. Unter Praxisbedingungen, simuliert durch den nach Vorschriften der ISTA (International Seed Testing Association, deutsch: Internationale Vereinigung für Saatgutprüfung) durchgeführten Kalttest bzw. Triebkrafttest in Erde, treten dagegen sehr deutliche Unterschiede auf. So erreichen im 14-tägigen Triebkrafttest die ungebeizten Proben Werte von nur 59 % im Mittel, während die gebeizten Proben bei 94 % liegen. Die Triebkraftuntersuchungen sind zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, liefern aber einen enorm wichtigen Näherungswert für den Feldaufgang und sind somit für die praktische Landwirtschaft wesentlich relevanter. Dass die festgestellten Verluste von durchschnittlich 40 % nicht nur im Labor auftreten, sondern ebenfalls auf die Praxis übertragbar sind, konnten die Referenten anhand von Ergebnissen aus Feldversuchen des ökologischen Landbaus nachweisen. Obwohl hier mit doppelter Aussaatstärke gearbeitet wurde, konnte vielfach die notwendige Bestandesdichte nicht erreicht werden.

Die Autoren zeigten über die 16 Jahre auf, dass zwischen den einzelnen Jahren Unterschiede in der Saatgutqualität hinsichtlich Keimfähigkeit und Triebkraft festzustellen sind. Diese sind auf multifaktorielle Einflussgrößen wie u.a. die Witterungsbedingungen im Vermehrungsjahr, die Elternlinien oder auch die Kornform zurückzuführen. Ein oft geäußerter Zusammenhang zwischen dem Tausendkorngewicht und der Keimfähigkeit bzw. Triebkraft besteht nicht. Eine ökonomische Bewertung des 40-prozentigen Verlustes an Pflanzen, der durch die fehlende Beizung entsteht, jedoch nicht dem Ertragsverlust gleichzusetzten ist, führt zu einem deutlich negativen Deckungsbeitrag. Unabhängig hiervon konnten Voit und Rath mit dem umfangreichen Datenpool belegen, dass die Beizung von Saatgut eine sinnvolle Maßnahme im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes und folgerichtig ein Bestandteil für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes Pflanzenschutzes (NAP) der Bundesregierung sein muss.

 

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