Pflanzenschutz

Pflanzenschutz im Mais  Indikationszulassung beachten

07.03.2002

Bonn (DMK) – Die seit Juli 2001 in Kraft getretene Indikationszulassung von Pflanzenschutzmitteln erfordert ein grundlegendes Umdenken der Landwirte, die nun sehr genau auf die Zulassung der Mittel gegen bestimmte Unkräuter, Ungräser und Schaderreger achten müssen. Darauf hat jetzt Dr. Georg Meinert, Vorsitzender der DMK-Arbeitsgruppe Pflanzenschutz und Leiter der Landesanstalt für Pflanzenschutz, Stuttgart, in einer Veröffentlichung des Deutschen Maiskomitees hingewiesen. Wie es in der Veröffentlichung heißt, konnten im vergangenen Jahr die Maisanbauer noch alle notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen mit den gewohnten Mitteln durchführen. Im Frühjahr 2002 dürfen die Pflanzenschutzmittel jedoch nur noch in den in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Indikationen, d. h. den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten angewandt werden. Das DMK empfiehlt allen Maisanbauern sich sorgfältig vor dem diesjährigen Herbizideinkauf zu informieren, da einige durchaus bewährte Herbizide seit dem 1.7.2001 nicht mehr zugelassen sind. Diese Herbizide und auch Restmengen davon dürfen in diesem Jahr nicht mehr angewandt werden, weil keine Aufbrauchfrist besteht. Dagegen können Herbizide, deren Zulassung in diesem Frühjahr endet, noch eingekauft werden. Für diese Produkte haben die Behörden die Aufbrauchfrist auf dieses Jahr und für die zwei nachfolgenden Vegetationsperioden, also bis zum 31.12.2004, festgelegt. Für den Maisanbau stehen jedoch weiterhin ausreichend Produkte zur Verfügung. Noch beim Landwirt befindliche, nicht mehr anzuwendende Mittel sollten aber so schnell wie möglich entsorgt werden.

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