INDIVIDUELLE KALKULATIONEN WICHTIGER DENN JE!
Alois Heißenhuber, Freising-Weihenstephan
Die Wirtschaftskrise hat auch die Landwirtschaft voll erfasst. Nach dem kurzzeitigen Preisanstieg im Jahr 2007 folgte ein dramatischer Einbruch. Für den Landwirt stellt sich aber auch in dieser Situation die Frage nach der bestmöglichen betrieblichen Entscheidung bezüglich Anbau- oder Verwertungsrichtung. Grundsätzlich ist dabei darauf hinzuweisen, dass so weit wie möglich die betrieblichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Voraussetzung dafür ist deren Kenntnis. Für einige Daten (z.B. bestimmte Preise und Erträge) kann man nur Erwartungswerte ansetzen.
Bei den Kalkulationen zur Ermittlung der besten Anbau- und Verwertungsrichtung ist von entscheidender Bedeutung, welche Positionen als variabel eingestuft werden können und welche Fixkostencharakter haben. Das lässt sich anhand zweier Beispiele einfach verdeutlichen. Beim Vergleich von Verfahren sind nur die Positionen zu berücksichtigen, die anfallen, wenn man sich für dieses Verfahren entscheidet bzw. nicht anfallen, wenn dieses Verfahren nicht aufgenommen wird. Wenn sich z.B. für einen Maisbestand einige Wochen vor der Ernte noch zwei Varianten anbieten (z.B. Ernte als Körnermais oder Verkauf an den Betreiber einer Biogasanlage), dann besteht die Vergleichsrechnung zur Entscheidungsfindung nur noch aus den zwei oder drei Positionen: Erlös minus Erntekosten inklusive eventueller Trocknungskosten. Alle anderen Kosten spielen keine Rolle mehr, weil sie nicht mehr rückholbar sind. Vor einer Anbauentscheidung, z.B. im Frühjahr, sind bei den zur Auswahl stehenden Verfahren wiederum alle Positionen in Ansatz zu bringen, die tatsächlich anfallen bzw. eingespart werden können, wenn das Verfahren nicht gewählt wird. Je längerfristig die Entscheidungen sind, desto mehr Kosten müssen als variabel eingestuft werden.
Wenn bei einem Verfahrensvergleich unterschiedliche Arbeitszeitbedarfswerte auftreten, dann sind diese Unterschiede auf jeden Fall monetär zu erfassen. Dabei stellt sich die Frage nach dem anzusetzenden Lohn. Bei den familieneigenen Arbeitskräften müssen selbstverständlich die Nutzungskosten, also der entgangene Nutzen der Arbeit berücksichtigt werden. Auch hier gilt der Hinweis auf die individuellen Verhältnisse. Maßgeblich sind also nicht die Werte aus Datensammlungen etc., sondern als Maß gilt die alternative Einsatzmöglichkeit bzw. Entlohnung der Arbeitszeit und diese schwankt in einem außerordentlich großen Bereich.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es bei den betrieblichen Entscheidungen darum geht, die beste Verwertungsmöglichkeit der Produktionsfaktoren oder anders ausgedrückt, den höchsten Gewinnbeitrag zu finden.
Bei diesen Kalkulationen kann man zu dem Ergebnis kommen, dass der Deckungsbeitrag eines Produktionsverfahrens vom Pachtpreis übertroffen wird. Die in einigen Regionen in der jüngsten Zeit enorm angestiegenen Pachtpreise führen häufig zu der Aussage, diese seien total überhöht. Kann ein so hoher Pachtpreis aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus überhaupt noch sinnvoll sein? In diesem Zusammenhang erscheint es angebracht, einige Überlegungen zum Pachtpreis anzustellen.
Zuerst sei festgehalten, dass es bei den Pachtpreisen schon seit jeher Unterschiede gegeben hat. Eine Ursache dafür waren bzw. sind bei gleicher Standortqualität z.B. die unterschiedlichen Produktionsverfahren. Verfahren mit einer hohen Flächenverwertung (z.B. Feldgemüsebau) ermöglichten höhere Pachtpreise. In gleicher Weise trifft das für Betriebe mit Biogasanlagen zu. Eine Ursache für die hohe Flächenverwertung in solchen Betrieben ist der vergleichsweise hohe Einspeisetarif sowie die Bonuszahlungen (z.B. bei Güllenutzung). Das versetzt die Betriebe in die Lage, relativ hohe Pachtpreise zu bezahlen. Dabei wird aber ein Teil der Einspeisevergütung auf den Pachtpreis überwälzt. Aus der Sicht der Betriebe, die Flächen verpachten bzw. Substrat produzieren, wird das positiv gesehen. Aus der Sicht der viehhaltenden Betriebe wird diese politisch verursachte Konkurrenz durch die Biogasproduzenten gerade bei den derzeit niedrigen Preisen für tierische Erzeugnisse sehr kritisch beurteilt.
Zitat: „Auch und gerade bei ungünstigen Erzeugerpreisen ist eine möglichst betriebsindividuelle Kalkulation unerlässlich.“
Prof. Dr. Dr. h.c. Alois Heißenhuber, TU München-Weihenstephan, Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues, 85350 Freising-Weihenstephan, Tel.: 08161-71-3410, Fax: 08161-71-4426, E-Mail: Alois.Heissenhuber@tum.de


