Gentechnik

Unklare Regeln für GVO-Bestimmung in Saatgut

20.12.2001

Bonn/Offenburg (DMK) – Zur zuverlässigen Bestimmung des Anteils genmodifizierter Bestandteile in Maissaatgut-Partien müssen praktikablere Methoden als bisher entwickelt werden. Dazu sind weitere Untersuchungen erforderlich, in denen Ursachen, Art, Ausmaß und räumliche Verteilung der Verunreinigungen in Saatgutpartien mengenmäßig bestimmt werden. Erst dann können Erzeuger- und Konsumentenrisiken genannt werden, die auch praktisch umsetzbar sind. In diese Schlussfolgerungen fasste Dr. Michael Kruse, Universität Hohenheim, auf einer Sitzung des DMK-Ausschusses "Züchtung, Sorten- und Saatgutwesen" in Offenburg/Baden seine Beurteilung der gegenwärtig praktizierten Methoden zur GVO-Probenahme für Saatgutpartien zusammen. Kruse nannte als Maßnahmen zur Reduzierung von Probenahmefehlern u. a. die systematische Probenahme an Stelle von Zufallsprobenahmen, die Verwendung automatischer Probenehmer und die Sicherstellung, dass der erste wie der letzte Sack beprobt werden. In Simulationsmodellen wies er nach, dass die gegenwärtig praktizierten Verfahren von einheitlichen Voraussetzungen für die betroffenen Partien ausgehen, wie beispielsweise gleiche Mengen, gleiche Behälter, gleiche Säcke und ähnlichem. Sei dies nicht der Fall, seien diese Methoden nur unzureichend praktikabel. Die Unsicherheit werde u. a. auch dadurch erhöht, dass es keine verbindliche Regelung darüber gebe, wie beispielsweise ein Anteil von 0,5 % oder 1 % GVO in einer konventionellen Saatgutpartie zu definieren sei. Ange-sichts solcher Unsicherheiten warnte Kruse davor, eine Partie als GVO-frei zu bezeichnen, auch wenn die Untersuchung einen Nullwert ergeben habe. Allenfalls sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass keine Vermischungen in der betroffenen Partie vorlägen.

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